STEUERBERATUNG
STEUERBERATUNG
Steuerberatung verstehen wir nicht als Steuerverwaltung, sondern vielmehr als Beratung im Sinne von Steuerung. Ihr Ansprechpartner ist der Steuerberater, nicht der Sachbearbeiter.
1. Erstellung von Jahresabschlüssen
Einnahmenüberschussrechnungen und Bilanzen für:
• Freiberufler
• Einzelunternehmen
• Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG)
• Kapitalgesellschaften (UG [haftungsbeschränkt], GmbH, gGmbH, AG)
• Gemeinnützige Organisationen (Genossenschaften, Vereine, Stiftungen)
2. Erstellung von Steuererklärungen
Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, gesonderte und einheitliche Feststellungen, Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen usw.
3. Strategische Beratung
Rechtsformwahl, Umfirmierungen, Nachfolge- und Nachlassberatung, Beratung bei Investitionen in Firmenbeteiligungen, Mietobjekte, Photovoltaikanlagen usw.
4. Vertretung gegenüber den Behörden
• Begleitung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Betriebsprüfungen
• Vertretung bei steuerrechtlichen Rechtsbehelfs- und Klageverfahren